Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Fahrerschulung
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung.
Diese dauert laut Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mindestens sieben Stunden und setzt sich aus 2,5 Stunden Theorie, 3,5 Stunden praktische Übungen sowie 1 Stunde praktische Übung im öffentlichen Straßenverkehr zusammen. Die Schulung findet in Gruppen statt, wobei sich maximal vier Teilnehmer ein Gespann teilen.
Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.